Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

(1) Christian Hupp, Versbacher Str. 116a, 97078 Würzburg, ist der Inhaber von „blue Fotobox“. Unter www.blue-fotobox.com
können Kunden verschiedene Fotobox-Mietsachen in Würzburg und Umgebung mieten. Die folgenden Mietbedingungen sollen das Vertragsverhältnis zwischen blue Fotobox und dem jeweiligen Kunden abschließend regeln und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, blue Fotobox hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

(2) Diese allgemeinen Mietbedingungen können durch blue Fotobox jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sobald dies der Fall sein sollte, informiert blue Fotobox den Kunden darüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der allgemeinen Mietbedingungen und übermittelt ihm diese. Widerspricht der Kunde den geänderten Mietbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Mietbedingungen als angenommen. Bei einem fristgerechten Widerspruch ist blue Fotobox dazu berechtigt, den betroffenen Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Mietbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Mietbedingungen fortzusetzen.

(3) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie in diesen Mietbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen wurden.

(4) Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Unternehmer ist.

(5) Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Mietsache

(1) Ein Vertragsschluss kommt durch die Auftragsbestätigung durch blue Fotobox zustande. Die Buchungsanfrage des Kunden an blue Fotobox stellt lediglich ein Angebot des Kunden dar.

(2) Der Vertragsgegenstand ist die Überlassung einer Mietsache auf Zeit gegen Entgelt. Der konkrete Vertragsgegenstand ergibt sich dabei aus den Angaben der Auftragsbestätigung von blue Fotobox.

(3) Mietsache im Sinne dieser Mietbedingungen kann jede bewegliche Sache sein, die blue Fotobox dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages zur Nutzung innerhalb des Vertragsgebiets überlässt.

(4) Bei einer Anmietung eines Mietgegenstandes durch mehrere Personen haften diese als Gesamtschuldner.

(5) Jede Mietsache bleibt im Eigentum von blue Fotobox.

§ 3 Mietdauer

(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, entspricht die Mietdauer der Mietsache einem Veranstaltungstag. Bei mehreren Veranstaltungstagen errechnet sich die Anzahl der Veranstaltungstage aus der Summe der Tage zwischen dem ersten und dem letzten Nutzungstag einer Veranstaltung. Bei Anlieferungen am Vortag einer Veranstaltung wird kein zusätzlicher Veranstaltungstag berechnet.

(2) Ist die Mietsache ein Fotobox-Wohnwagen oder eine Versandfotobox, gilt die vorstehende Regelung nicht. In diesem Fall ergibt sich die konkrete Mietdauer aus den Angaben des vom Mieter gebuchten Pakets bzw. der Auftragsbestätigung, soweit diesbezüglich keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

(3) Ein Mietverhältnis beginnt mit der Übergabe der Mietsache an dem vertraglich vereinbarten Termin und endet mit der Rückgabe der Mietsache an dem vertraglich vereinbarten Ort. Setzt der Kunde den Gebrauch der Mietsache nach dem Ende der vereinbarten Mietzeit fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. Der Kunde ist verpflichtet, für jeden weiteren angefangenen Tag der Nichtrückgabe eine Entschädigung entsprechend der Höhe eines Tagesmietzinses an blue Fotobox zu zahlen.

§ 4 Anlieferung, Versandfotobox

(1) Wurde eine Anlieferung der Mietsache durch blue Fotobox vereinbart, erfolgt die Lieferung zu einem Veranstaltungsort im Umkreis von 20 km um Würzburg, wobei vom Würzburg Hauptbahnhof gemessen wird, für den Kunden kostenlos. Liegt der Veranstaltungsort weiter als 20 km entfernt, werden für jeden weiteren begonnenen Kilometer des einfachen Anfahrtswegs Transportkosten in Höhe von 2,99 EUR berechnet. Bei einer Unterscheidung des Lieferungs- und Abholungsorts ist der längere Anfahrtsweg maßgeblich.

(2) Der Kunde kann die Mietsache auch in Würzburg selbst abholen und zurückbringen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Ist die Mietsache eine Versandfotobox, wird die Mietsache durch ein von blue Fotobox beauftragtes Transportunternehmen auf Kosten des Kunden versandt. Die Gefahr des Untergangs und Verlustes der Mietsache geht dabei mit deren Übergabe an das Transportunternehmen auf den Mieter über, soweit blue Fotobox kein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

(4) Die Rückgabe ist erfolgt, wenn die Mietsache mit allen zu einer Inbetriebnahme erforderlichen Teilen und Zubehör von blue Fotobox wieder an blue Fotobox übergeben wird oder an einem anderen vereinbarten Ablieferungsort eintrifft.

(5) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist blue Fotobox nach Beendigung der Mietzeit berechtigt, die Mietsache jederzeit selbst beim Kunden oder sonstigen Dritten, der sich im Besitz der Mietsache befindet, abzuholen. Die Kosten der Abholung hat dabei der Kunde zu tragen.

§ 4a Konnektivität (Internet/LTE/WLAN)

(1) Sofern für gebuchte Funktionen (z. B. Upload via QR-Code, Live-Galerie/Wall, Remote-Trigger, Cloud-Sync) eine Internetverbindung erforderlich ist, stellt der Kunde am Aufstellort auf eigene Kosten eine stabile und ausreichend schnelle Internetverbindung (WLAN oder LAN) bereit.

(2) Auf Wunsch kann blue Fotobox gegen Aufpreis eine LTE-Option bereitstellen. Voraussetzung ist, dass am Aufstellort D1/LTE mit ausreichender Signalstärke verfügbar ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Empfang am Standort möglich ist (z. B. keine Kellerräume/Abschirmung) und gewährt die zum Betrieb erforderlichen Strom- und Stellflächen (z. B. für Router/Antennen).

(3) Störungen, Drosselungen oder Ausfälle von Telekommunikationsdiensten, Mobilfunk-/Internet-Providern oder Veranstaltungs-Netzwerken liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von blue Fotobox und begründen keine Minderung, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche. Dies gilt auch, wenn die LTE-Option gebucht wurde, jedoch vor Ort kein ausreichender D1/LTE-Empfang besteht; die Vergütung für die LTE-Option bleibt in diesem Fall geschuldet.

(4) Fällt die Internetverbindung weg oder ist sie unzureichend, sind ausschließlich die online-abhängigen Funktionen betroffen; Offline-Funktionen (z. B. Betrieb mit Fotobox/Fotograf, lokaler Druck) können – soweit technisch vorgesehen – weiterlaufen.

(5) Die LTE-Option enthält ein angemessenes Datenvolumen für den gebuchten Einsatzzweck. Bei außergewöhnlich hohem Verbrauch (z. B. Massen-Uploads in kurzer Zeit) kann es zu Bandbreitenanpassungen oder Mehrkosten kommen; zusätzliche Volumina sind gegen Aufpreis buchbar.

§ 4b Zugang, Auf-/Abbau und Mehraufwand

(1) Der Kunde stellt rechtzeitigen Zugang zum Veranstaltungsort sicher (Park-/Be- und Entladezone, Wegefreiheit, geeignete Tür-/Flur-/Treppen- und Aufzugsmaße).

(2) Erschwerte Bedingungen (insbesondere lange Tragewege bzw. Treppen ohne Aufzug bei nicht zumutbaren Traglasten wie z.B. bei blue MagicMirror, blue 360 Spinner oder blue MosaicWall, Wartezeiten, behördliche Kontrollen, fehlende Zufahrt) sowie Zusatzleistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können als Mehraufwand berechnet werden.

(3) Der Aufstellort muss eben, tragfähig, trocken und rutschfest sein; die jeweils erforderliche Mindestfläche und freie Deckenhöhe ergeben sich aus dem gebuchten Modul.

§ 5 Mietzins

(1) Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Ausstattungspaket. Die inhaltlichen Angaben des Ausstattungspakets werden der Auftragsbestätigung beigefügt.

(2) Ist die Mietsache ein Fotobox-Wohnwagen, ist bei dem im Ausstattungspaket angegebenen Preis die Vergütung eines Mitarbeiters von blue Fotobox enthalten, welcher für die vereinbarte Mietdauer (§ 3 Abs. 2) vor Ort ist und den Fotobox-Wohnwagen betreut.

(3) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung fällig und per Banküberweisung zu zahlen.

(4) Eine verspätete Anlieferung bzw. Lieferung der Mietsache entbindet den Kunden nicht von der Zahlung des Mietzinses in vereinbarter Höhe, soweit blue Fotobox diesbezüglich kein Verschulden zur Last gelegt werden kann und keine bestimmte Lieferzeit fest vereinbart wurde.

§ 6 Stornierung, Kündigung

(1) Der Kunde kann einen Auftrag bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn stornieren, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen und vom Kunden geltend gemacht werden. Im Falle einer Stornierung gilt Folgendes:

a) bei einer Stornierung bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden 80 % des vereinbarten Mietzinses, und

b) bei einer Stornierung zwischen 28 und 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden 50 % des vereinbarten Mietzinses

zurückerstattet. Der einbehaltene Betrag stellt dabei einen pauschalen Schadensersatzbetrag für blue Fotobox dar. Der Kunde ist allerdings zum Nachweis berechtigt, dass blue Fotobox durch die Stornierung kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Ansonsten ist eine frühzeitige Beendigung eines auf eine bestimmte Zeit vereinbarten Mietverhältnisses nicht möglich.

(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt, vgl. § 543 BGB. Als wichtiger Grund für blue Fotobox kommen insbesondere folgende Gründe in Betracht:

a) unbefugte Veränderungen an der Mietsache durch den Kunden;

b) 14-tägiger Verzug mit der Zahlung des fälligen Mietzinses; und/oder

c) Verstoß gegen wesentliche Pflichten des Mietverhältnisses.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Mietsache bestimmungsgemäß und verkehrsüblich zu benutzen und die Betriebsanleitung und Benutzungshinweise vor Inbetriebnahme zu lesen.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde oder Umstände des Vertrags dies rechtfertigen, darf die Mietsache nicht im Freien, in unbedachten oder sonstigen ungeeigneten Räumlichkeiten benutzt werden. Die Mietsache und ihr Zubehör sind insbesondere vor jeglicher Art von Feuchtigkeit und Witterung zu schützen.

(3) Die Mietsache und ihr Zubehör dürfen nicht beklebt oder in sonstiger Art und Weise modifiziert werden.

(4) Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Einwilligungen nach DSGVO und KUG seiner Gäste für eine Ablichtung und die ggf. erfolgende Speicherung, z. B. in einer Online-Galerie, eingeholt werden.

(5) Der Kunde darf die Mietsache ausschließlich mit den von blue Fotobox zur Verfügung gestellten Materialien wie Anbaugeräten, Zubehör und Hardware einsetzen.

(6) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Mietsache für blue Fotobox samt Zubehör spätestens am ersten Tag nach der Veranstaltung abholbereit sein. Wird die Mietsache von dem Kunden selbst zurückgebracht, muss sie spätestens am ersten Werktag nach der Veranstaltung zurückgegeben werden.

(7) Der Kunde hat die Mietsache in einem sauberen Zustand zurückzugeben, ansonsten ist blue Fotobox dazu berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Kunden zu reinigen und/oder reinigen zu lassen. Der Kunde ist dabei zum Nachweis berechtigt, dass blue Fotobox keine oder geringere Reinigungskosten entstanden sind.

(8) Der Kunde versichert, dass er oder die von ihm eingesetzten Personen über die zur ordnungsgemäßen Bedienung der Mietsache notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

(9) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen und technische Änderungen erfolgen ausschließlich durch blue Fotobox. Eine Selbstvornahme des Kunden ist nicht gestattet.

(10) Bei Pfändung oder sonstigen Vollstreckungsversuchen Dritter in die Mietsache hat der Kunde auf das Eigentum von blue Fotobox hinzuweisen und blue Fotobox unverzüglich zu unterrichten.

(11) Der Kunde hat die Mietsache bis zur Rückgabe sicher aufzubewahren und, wenn möglich, vor schädlicher Witterung und unbefugter Einwirkung Dritter, insbesondere durch Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme zu schützen und zu sichern.

(12) Sofern der Kunde als Firmenkunde agiert, willigt dieser der Nutzung des Firmenlogos als Referenz auf der Webseite von blue Fotobox ein. Diese Einwilligung kann jederzeit in schriftlicher Form widerrufen werden.

§ 8 Haftung des Kunden

(1) Der Kunde haftet für die Mietsache bei Verlust und/oder Beschädigung jeglicher Art, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Einen Diebstahl, sonstigen Verlust oder eine Beschädigung der Mietsache hat der Kunde blue Fotobox unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat alle zur Schadensminderung und Beweissicherung notwendigen Maßnahmen zu treffen. Der Kunde hat blue Fotobox bei der weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Sachverhaltes jederzeit und bestmöglich zu unterstützen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachten Schäden hat der Kunde unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

(2) Der Kunde haftet bei einem Selbsttransport (Selbstabholung und/oder -anlieferung) für Verluste und Beschädigungen der Mietsache, soweit ihm ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Das Gleiche gilt für den Auf- und Abbau durch den Kunden. Wird der Versand der Mietsache vereinbart, geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Verschlechterung der Mietsache mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

(3) Werden in einem Mietverhältnis Haftungsbeschränkungen vereinbart, so haftet der Kunde nur bis zur Höhe dieser Grenze. Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nicht für:

a) Schäden, die durch Missachtung der beigelegten Aufbau- und Bedienungsanleitung entstanden sind;

b) Diebstahl oder Verlust der Mietsache;

c) Unautorisierte Öffnung oder Manipulation der Mietsache;

d) Unsachgemäße oder unzweckmäßige Verwendung, insbesondere Flüssigkeit bzw. Feuchtigkeitsschäden;

e) die Buchung des Fotobox-Wohnwagens, des blue 360 Spinners ,des blue MagicMirrors, der blue Retro Fotobox, den Audiogästebüchern oder der blue MosaicWall;

f) vom Kunden durchgeführten Auf-/Ab- bzw. Umbau der Mietsache oder beim selbstständigen Transport der Mietsache nach einem vorangegangenen Aufbau durch blue Fotobox;

g) einen unsachgemäß vom Kunden gewählten Aufbauort bzw. Standort vor, während und nach der Veranstaltung (insbesondere bei Lagerung/Betrieb außerhalb trockener, geschlossener Räume).

(4) Für von Gästen oder Dritten eingesandte Inhalte (Fotos/Uploads) haftet der Kunde. Er stellt blue Fotobox von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus rechtswidrigen Inhalten oder fehlenden Einwilligungen/Rechten resultieren.

§ 9 Haftung blue Fotobox

(1) blue Fotobox überlässt dem Kunden die Mietsache in einem verkehrstauglichen und gebrauchsfähigen Zustand.

(2) Während der Mietzeit auftretende Mängel hat der Kunde blue Fotobox unverzüglich anzuzeigen.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung von blue Fotobox für anfängliche Mängel i. S. d. § 536a Abs. 1 1. Alt. BGB wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Ansonsten besteht ein Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel nur dann, wenn blue Fotobox deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat.

(4) Für Verluste und Beschädigung der Mietsache während des Transports durch blue Fotobox haftet blue Fotobox.

(5) blue Fotobox schuldet dem Kunden keine über die übliche Überlassung der Betriebsanleitung hinausgehende Beratung über die Verwendung und Bedienung der Mietsache.

(6) blue Fotobox haftet nicht dafür, dass der Kunde die vertragsgemäß zur Verfügung gestellte Mietsache nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann.

(7) blue Fotobox haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet blue Fotobox nur, sofern eine Kardinalpflicht des Mietverhältnisses verletzt wird.

(8) Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.

(9) Die Bestimmungen über einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von blue Fotobox.

(10) Bei der blue MosaicWall sind geringfügige Abweichungen zwischen Zielmotiv und Ergebnis (Farbton, Kontrast, Schärfe, Ausrichtung einzelner Sticker) systembedingt und stellen keinen Mangel dar.

(11) blue Fotobox haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Leistungsminderungen von Telekommunikationsdiensten, Internetzugängen oder Mobilfunknetzen sowie für Funktionsstörungen, die auf Seiten von Fremdgeräten, Drittsoftware oder deren Schnittstellen entstehen.

§ 10 Höhere Gewalt

blue Fotobox ist in Fällen von höherer Gewalt von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, sowie behördliche Maßnahmen.

§ 11 Datenschutz

blue Fotobox ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Kunde stellt sicher, dass er bezüglich der blue Fotobox zur Verfügung vermittelten Daten die erforderlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten hat.

Zusatz für Online-Funktionen: Bei Nutzung von Online-Funktionen gemäß § 4a (insbesondere Upload via QR-Code) erfolgt eine Online-Verarbeitung der Fotos (Datenübertragung, serverseitige Verarbeitung/Zwischenspeicherung). Der Kunde stellt sicher, dass die betroffenen Personen hierüber vorab informiert werden und – soweit erforderlich – wirksame Einwilligungen vorliegen.

§ 12 Schlussbestimmungen allgemein

(1) Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Gericht am Sitz von blue Fotobox.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 13 Besondere Bedingungen: blue MosaicWall

(1) Leistungsumfang und Funktionsweise

a) Die blue MosaicWall ist eine interaktive Mosaik-Installation. Während der Veranstaltung werden Fotos aus kompatiblen Quellen (z. B. Fotobox(en), Kamera des Event-Fotografen, Upload via QR-Code von Smartphones der Gäste) erfasst, als Sticker gedruckt und anhand aufgedruckter Koordinaten auf einer Rasterwand aufgeklebt.

b) Abhängig von der gebuchten Größe entsteht hieraus ein Gesamtmotiv (z. B. Logo, Grafik oder Bild).

c) Verbrauchsmaterial (Sticker) in für die gebuchte Größe ausreichender Anzahl ist im Paket enthalten, Zusatzkontingente sind – soweit verfügbar – gegen Aufpreis zubuchbar.

d) Die Einbindung externer Quellen (z. B. Fotograf/Kamera, Cloud-Galerien) ist nach vorheriger Abstimmung möglich.

e) Bei Nutzung der Uploadfunktion werden die eingesendeten Fotos online verarbeitet, d. h. über das Internet übertragen, serverseitig angenommen, technisch aufbereitet (z. B. Zuschneiden/Skalieren) und zur Stickererstellung/Anzeige verwendet.

(2) Größen, Aufbauarten und Einsatzgebiet

Die MosaicWall wird in Tisch- oder Stand-Versionen in unterschiedlichen Größen angeboten. Lieferung, Auf- und Abbau sowie Betreuung können je nach Paket enthalten sein; Details ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

(3) Rechteübertragung und Verantwortlichkeiten des Kunden

a) Der Kunde liefert das Zielmotiv (Logo/Grafik/Bild) in drucktauglicher Qualität und räumt blue Fotobox die zur Erstellung des Mosaiks erforderlichen Nutzungsrechte am Motiv ein (einschließlich Bearbeitung/Anpassung ans Raster). Alternativ übernimmt blue Fotobox das Erstellen der Druckdaten für das Zielmotiv.

b) Der Kunde sichert zu, dass keine Rechte Dritter verletzt werden; er stellt blue Fotobox insoweit frei.

c) Der Kunde stellt sicher, dass für alle von Gästen oder Dritten eingesendeten Fotos (insbesondere via “QR-Code Upload-Funktion”) wirksame Einwilligungen nach DSGVO/KUG vorliegen und dass die betroffenen Personen über die Online-Verarbeitung informiert wurden. Für die Rechtmäßigkeit und Inhalte der Uploads (z. B. Persönlichkeits-, Urheber-, Markenrechte) trägt allein der Kunde die Verantwortung; blue Fotobox haftet nicht für von Gästen/Dritten eingesendete Inhalte.

(4) Platz-, Strom- und Infrastrukturbedarf

Der Kunde stellt am Aufstellort einen ebenen, trockenen und windgeschützten Platz bereit sowie die erforderlichen Stromanschlüsse (230V Schuko).

(5) Übergabe und Eigentum

a) Mit Beendigung der Nutzung der blue MosaicWall gehen (i) das physische Endprodukt (Medium mit aufgebrachten Fotostickern) und (ii) die digitale Abbildung des Endergebnisses (z. B. Foto-/Dateiübersendung) in das Eigentum des Kunden über.

b) Sofern nicht anders vereinbart, darf blue Fotobox das Endergebnis sowie Making-Of-Aufnahmen für Eigenwerbung (Referenzen/Website/Social Media) nutzen, soweit dem keine berechtigten Geheimhaltungs- oder Markeninteressen entgegenstehen; bei Verbraucher-Events erfolgt Nutzung nur nach gesonderter Zustimmung.

(6) Internetverbindung

Für die Uploadfunktion via QR-Code und sonstige Online-Funktionen der blue MosaicWall gelten die allgemeinen Konnektivitätsregelungen des § 4a entsprechend. Insbesondere stellt der Kunde eine stabile Internetverbindung bereit oder bucht die LTE-Option nach § 4a Abs. 2; Netzprobleme und unzureichender D1/LTE-Empfang fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden.

(7) Drittquellen (Fotografen/Fremdgeräte)

Werden Fotos aus Fremdquellen (z. B. Kameras/Fotografen, Cloud-Galerien, Drittsoftware) in das Mosaik eingespeist, haftet blue Fotobox nicht für technische Probleme, Inkompatibilitäten oder Ausfälle, die auf Seiten des fremden Equipments, der Drittsoftware oder deren Schnittstellen entstehen. Der Kunde sorgt für rechtzeitige Tests und die Einhaltung der von blue Fotobox mitgeteilten Formate/Übertragungswege.

(8) Vollständigkeit und Ergebnischarakter

Ist das Mosaik bis Veranstaltungsende nicht vollständig, darf blue Fotobox fehlende Felder aus bereits vorliegenden Bildern ergänzen, um ein geschlossenes Gesamtbild zu erzeugen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Tonwert, Schärfe oder Ausrichtung einzelner Sticker, sowie schmale Druckränder auf dem Sticker-Trägermaterial sind systembedingt und stellen keinen Mangel dar.

(10) Haltbarkeit des physischen Mosaiks

Das physische Mosaik ist ein Eventprodukt und nicht für dauerhafte Archivierung ausgelegt. Die verwendeten Sticker und Drucke können sich im Zeitverlauf aufgrund ihrer gegebenen Eigenschaften ggf. lösen; Farben können verblassen oder sich verändern. Dies stellt keinen Mangel dar.

§ 14 Besondere Bedingungen: blue 360 Spinner

(1) Leistungsumfang und Betrieb

Die blue 360 Spinner-Plattform erstellt Kurzvideos mittels einer rotierenden Kameraeinheit. Konkreter Leistungsumfang (Auf-/Abbau, Betreuungszeiten, Export/Branding, Zubehör) ergibt sich aus dem gebuchten Paket.

(2) Sicherheit und Nutzung

Die Plattform darf nur nach Anweisung des Betreuungspersonals betreten und genutzt werden. Es ist stets ein Sicherheitsabstand zum rotierenden Arm einzuhalten; Eingriffe in die Bewegung sind untersagt. Springen, starkes Schaukeln, das Tragen ungeeigneten Schuhwerks (z. B. spitze High Heels), das Mitführen von Getränken sowie die Nutzung unter erheblichem Alkoholeinfluss sind verboten. Weisungen des Personals zur Gefahrenabwehr sind zu befolgen; das Personal ist berechtigt, den Betrieb jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden.

(3) Kapazität und Gewichtsbegrenzung

Die zulässige Höchstbelegung beträgt maximal 4 Personen gleichzeitig bei einer Gesamtlast von maximal 350 kg bei gleichmäßiger Verteilung auf dem Podest. Eine Überschreitung ist unzulässig.

(4) Aufstellort, Deckenhöhe und Infrastruktur

Erforderlich ist ein ebener, tragfähiger, trockener und rutschfester Untergrund. Die optimale freie Deckenhöhe beträgt 2,5 m. Bei geringerer Deckenhöhe können Einschränkungen für manche Personen (z. B. Körpergröße, Armfreiheit) und in der Bewegungsamplitude des Auslegers auftreten. Ein 230-V-Schukostromanschluss ist in zumutbarer Entfernung bereitzustellen. Erforderliche Absperrungen/Zuschauerführung sind vom Kunden bereitzustellen.

(5) Zubehör und Effekte

Der Einsatz von Requisiten und Effekten (z. B. Konfetti-/Cash-Guns, Seifenblasen etc.) bedarf der vorherigen Freigabe. Reinigung, Entsorgung sowie daraus resultierende Risiken am Veranstaltungsort liegen im Verantwortungsbereich des Kunden; hierdurch entstehende Mehrkosten können gesondert berechnet werden. Pyrotechnische Effekte sind ausgeschlossen.

(6) Konnektivität und netzabhängige Funktionen

Für Funktionen wie Sofort-Download, Teilen per QR-Code/Link oder Cloud-Upload gelten § 4a (Konnektivität). Bei fehlender/gestörter Internetverbindung sind ausschließlich die online-abhängigen Funktionen betroffen; Aufnahmen vor Ort bleiben – soweit technisch vorgesehen – möglich.

(7) Branding, Overlays und Rechte

Sofern Intro/Outro, Overlays oder Kundendesigns eingesetzt werden, liefert der Kunde geeignete Daten und räumt die hierfür notwendigen Nutzungsrechte ein. Der Kunde sichert zu, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, und stellt blue Fotobox insoweit frei.

(8) Ergebnischarakter

Technisch bedingte Unterschiede zwischen Live-Vorschau und finalem Export (z. B. durch Stabilisierung, Zeitlupe, Kompression, Belichtung, Bewegungsunschärfe, Farbgebung und eingesetzte Overlays/Filter) sind systemimmanent und stellen keinen Mangel dar.

(9) Betriebspausen und Störungen

Kurzzeitige Unterbrechungen (z. B. Reset/Neukalibrierung, sicherheitsbedingte Stopps) werden zeitnah behoben und berechtigen nicht zur Minderung, sofern die Gesamtleistung nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Gericht am Sitz von blue Fotobox.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 10/2025